Raumordnung:
Eine komplexe Materie
BADEN. Das Zustandekommen des örtlichen Raumordnungsprogrammes erklärt Baudirektor Michael Madreiter so: „Gesetzlich festgelegt sind Raumordnungsziele überörtlich, etwa Verkehrsflächen, Wald, Bergbau, Wasser etc. Gesetzgeber sind dabei Bund und Land. Die Gemeinde kann im Rahmen dieser Gesetze dann eigene Verordnungen erlassen. Sie kann zum Beispiel – wie in Baden – eine Hochhauszone mit 35 Meter verordnen, wie dies beim geplanten Hochregallager der NÖM der Fall ist. Und weil dort schon...