Anzeige
Tiroler Rechtsanwälte
Preisminderung bei Mängeln am Urlaubsort
Treten bei der Buchung eines Hotels vor Ort Missstände auf, kann nach der Rückkehr unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung eines Teiles des Reisepreises vom Veranstalter gefordert werden. TIROL. Nicht immer werden die Erwartungen der Reisenden am Urlaubsort erfüllt. Nur bei einer mangelhaften Leistung stehen Reisenden auch Rückerstattungen zu. „Frankfurter Tabelle" als OrientierungshilfeIn der sogenannten „Frankfurter Tabelle“ werden Mängel am Urlaubsort aufgezählt, für die auch...