Gute Türsteher brauchen viel Fingerspitzengefühl
Im Gegensatz zur Polizei besitzen Türsteher nicht mehr Rechte als jede andere Privatperson auch. BEZIRK (wey). Im Gegensatz zur Polizei besitzen Türsteher nicht mehr Rechte als jede andere Privatperson auch. Sie vertreten das Hausrecht des Eigentümers und dürfen dabei mit angemessener Gewalt gegen Randalierer vorgehen. "Festhalten, bis die Polizei kommt, ist erlaubt", erklärt Franz Gösweiner von der Polizeiinspektion Windischgarsten. "Ein Türsteher darf aber nicht aktiver sein als der Täter."...