Funkgestützte Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
Kostengünstige Alternative hat Probephase in Gschwandt überstanden GSCHWANDT. Die Eisenbahnkreuzungsverordnung (EisbKrV) schreibt vor, dass bis spätestens 2024 alle Eisenbahnkreuzungen durch die Eisenbahnbehörde überprüft und bis 2029 neu gesichert werden müssen. Aus diesem Grund testet das Verkehrsunternehmen Stern und Hafferl in Zusammenarbeit mit dem Infrastrukturressort effiziente Alternativen für die nachhaltige Sicherung von Eisenbahnkreuzungen. "Durch den Einsatz abgesicherter...