Neues Vergaberecht scheidet die Geister
Im Dezember hat der Nationalrat ein neues Bundesvergabegesetz beschlossen. Über die Neuerungen herrscht Uneinigkeit. FLACHGAU (mek). Zentrales Thema des neuen Bundesvergabegesetzes, das der Nationalrat im Dezember beschlossen hat – ist das verpflichtende "Bestbieterprinzip". Ab März darf nicht mehr allein der Preis darüber entscheiden, wer einen öffentlichen Auftrag bekommt, auch Kriterien wie Lehrlingsausbildung, Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und viele...