Neues Vergaberecht scheidet die Geister

- Das neue Bundesvergabegesetz ist im Dezember vom Nationalrat beschlossen worden.
- Foto: Franz Neumayr
- hochgeladen von Melanie Kogler
Im Dezember hat der Nationalrat ein neues Bundesvergabegesetz beschlossen. Über die Neuerungen herrscht Uneinigkeit.
FLACHGAU (mek). Zentrales Thema des neuen Bundesvergabegesetzes, das der Nationalrat im Dezember beschlossen hat – ist das verpflichtende "Bestbieterprinzip". Ab März darf nicht mehr allein der Preis darüber entscheiden, wer einen öffentlichen Auftrag bekommt, auch Kriterien wie Lehrlingsausbildung, Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und viele mehr müssen dann berücksichtigt werden. Während die Gewerkschaft Bau-Holz der Meinung ist, das neue Vergaberecht schütze regionale Wirtschaft und Arbeitsplätze kristisiert der Gemeindebund die neue Regelung.
Es wird komplizierter
"Durch das neue Gesetz wird das Vergabeverfahren wesentlich umständlicher und wir sind grundsätzlich gegen jede Verkomplizierung. Hinzu kommt, dass es gerade für kleinere Gemeinden fast unmöglich ist, das Verfahren ohne Rechtsbeistand durchzuführen. Das ist wiederum mit oft erheblichen Kosten verbunden", so Daniel Kosak, Pressesprecher des Österreichischen Gemeindebundes. Auch Günther Mitterer, Präsident des Salzburger Gemeindebundes schließt sich der Kritik an und ergänzt: "ich befürchte, dass zudem die Vergabeverfahren auf der Einspruchsmöglichkeiten unnötig in die Länge gezogen werden."
"Die Kritik seitens des Gemeindebunds ist unverständlich. Veränderungen erzeugen immer zuerst Verunsicherung, aber 80 Prozent aller Vergaben in den Gemeinden bleiben ohnehin unter den Schwellenwerten. Erst ab einer Million Euro muss nach dem Bestbieterprinzip ausgeschrieben werden. Mit dem neuen Vergaberecht können somit - rechtskonform - gezielt heimische Firmen beauftragt werden", kontert Andreas Huss, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz.
"Regionale Kriterien dürfen aufgrund des Gleichheitssatzes gerade nicht besonders berücksichtigt werden", betont hingegen Kosak. Das wollen aber viele Gemeinden. Hier könne man sich mit dem Argument der Nachhaltigkeit – kurze Anfahrtswege oder Umweltschutz – helfen, empfielt der Gemeindebund.
"Wird sich schnell einspielen"
"Vergaben nach dem Bestbieterprinzip brauchen vielleicht am Anfang etwas Übung und juristische Begleitung, aber in kurzer Zeit wird sich das zu Gunsten aller eingespielt haben", ist Huss überzeugt.
Der Gemeindebund wird einen Leitfaden für das Vergabesystem an alle Gemeinden aussenden. "Wir haben dafür das konkreten Beispiel der Abfallwirtschaft herangezogen, weil es hier in der Regel um hohe Summen geht", so Kosak. Weitere Hilfestellungen für die Gemeinden werden folgen.




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