Neues Gutachten bringt Freileitung ins Wanken
Demnach müsste das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf Genehmigug einer Freileitung gänzlich abweisen. FLACHGAU (mek). "Eine Teilverkabelung entspricht eindeutig dem Stand der Technik" – zu diesem Schluss kommt Universitätsprofessor Ernst Gockenbach in seinem Gutachten "Teilverkabelung in sensiblen Gebieten". Damit widerlegt er ein früheres Gutachten von Edmund Handschin, das dem Bescheid von Landeshauptmannstellvertrin Astrid Rössler zur Errichtung einer 380-kV-Leitung zu Grunde gelegt...