Neues Gutachten bringt Freileitung ins Wanken
Demnach müsste das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf Genehmigug einer Freileitung gänzlich abweisen.
FLACHGAU (mek). "Eine Teilverkabelung entspricht eindeutig dem Stand der Technik" – zu diesem Schluss kommt Universitätsprofessor Ernst Gockenbach in seinem Gutachten "Teilverkabelung in sensiblen Gebieten". Damit widerlegt er ein früheres Gutachten von Edmund Handschin, das dem Bescheid von Landeshauptmannstellvertrin Astrid Rössler zur Errichtung einer 380-kV-Leitung zu Grunde gelegt wurde. "Der Antrag der APG auf Genehmigung einer Freileitung ist daher vom Bundesverwaltungsgericht abzuweisen", ist Rechtsanwalt Adolf Concin überzeugt. Dem Salzburger Naturschutzgesetz entsprechend ist ein Antrag auf eine Freileitung immer dann abzuweisen, wenn es eine vergleichsweise geeignetere Alternatie gibt, die Naturschutzinteressen weniger zu beeinträchten.
Fehlerhafte Annahmen und falsche Schlüsse
Das neue Gutachten, das dem Bundesverwaltungsgericht bereits vorgelegt wurde, unterscheidet sich in vielen wesentlichen Bereichen von Handschins Gutachten. Dieser gehe von falschen Annahmen aus und ziehe überwiegend falsche Schlüsse. So handle es sich entgegen der unrichtigen Ansicht der Salzburger Landesregierung sehrwohl um ein sensibles Gemeindegebiet in Koppl und Eugendorf. Gockenbach verneint unter anderem auch die Aussagen von Hadschin, dass Muffenbauewerke erforderlich sind. "Muffen sind bei Kabellängen von mehr als 1.000 Metern notwendig und können im Zuge des Kabels ohne Bauwerke eingefügt werden", so Gockenbach. Das keine einsatzbereiten Spezialisten zur Verfügung setehn würden, um allfällige Reparaturen vorzunehmen sei ebenfalls falsch. Auch die Behauptung Handschins, es handle sich im Gemeindegebiet von Koppl und Eugendorf um "extreme örtliche Begebenheiten" sei unrichtig. "Im Ergebnis sei das Betriebsmittel Kabel auf Grund seiner geringeren Ausfallrate und der Redundanz zumindest gleich zuverlässig wie die Freileitung", heißt es im Gutachten.
Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden
Bereits vor etwa fünf Jahren sind Erdkabel in einem Gutachten von ENTSO-E – Der Vereinigung der europäischen Übertragungsnetzbetreiber, dem auch die Austria Power Grid, APG angehört – untersucht und für "auf dem Stand der Technik" beurteilt worden. "Das verstehe ich nicht. Einereseits ist die APG Teilnehmer dieser Studie, andereseits behauptet sie genau das Gegenteil der Ergebnisse", so Wolf-Dietrich Schuppe, technischer Berater zum Stand der Technik für Koppl und Eugendorf. Nachdem die Gemeinden Koppl und Eugendorf zusammen mit der Bürgerinitiative Nockstein - Koppl und der Bürgerinitiative Hochkreuz - Eugendorf Bescheidbeschwerde eingebracht haben, ist das Verfahren derzeit in zweiter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Wien anhängig. Eine Entscheidung kann wegen des umfangreich eingebrachten Materials noch dauern.
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