Urteil am Handelsgericht
Gemeindewohnungen dürfen nicht auf AirBnb vermietet werden
Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Wien und AirBnb konnte die Stadt einen ersten Erfolg verbuchen: Gemeindewohnungen dürfen nicht auf der Vermittlungsplattform vermietet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. WIEN. Schon im Jänner des vergangenen Jahres wurde vonseiten der Stadt Wien eine Sperre der Vermietung von Gemeindewohnungen verlangt. Zwar ist in jedem Mietvertrag zwischen Gemeinde und Mietern klar festgelegt, dass die Wohnungen nicht untervermietet werden dürfen, damit kann...