Wegen Sachbeschädigung und Nötigung vor Gericht
STRASSHOF/KORNEUBURG (mr). Viel Lärm um nichts könnte man das Motto dieses Schöffenverfahrens nennen. Wegen einer Raubanklage musste ein 14-Jähriger vor einen Korneuburger Jugendschöffensenat, auch wenn die Beute bloß schlanke 20 Euro betrug. In der Hauptverhandlung stellte sich rasch heraus, dass der Jugendliche zwar mit angehaltenem Messer das Geld von einem 13-Jährigen forderte, dieser ihm jedoch den Betrag schuldete. Damit handelte es sich um keinen Raub, sondern "bloß" um eine Nötigung....