Schuldsprüche im Hakenkreuz-Prozess
BAD FISCHAU BRUNN, WIENER NEUSTADT. Mit zwei Schuldsprüchen endete der Prozess gegen einen Bad Fischauer (53) und seine Gattin, der behauptet hatte, überfallen worden zu sein und dass ihm die Täter ein Hakenkreuz auf die Brust geritzt hätten. Die Ehefrau wurden wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Sie hatte bei der Polizei behauptet, einen Nachbarn kurz nach der Tat sagen gehört zu haben: "Schade, dass er nicht im Bach krepiert ist". Ihre Aussagen bei...