Seit 1. Jänner
Gesetzesänderungen stärken das Konsumentenrecht
Ein neues Jahr bringt immer Gesetzesänderungen mit sich. Im Konsumentenschutz traten mit 1. Jänner einige Verbesserungen in Kraft: Wir stellen drei davon vor. BEZIRK LIEZEN. Neu ist unter anderem, dass die Vermutungsfrist für das Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert wird. Das heißt, in dieser Zeit müssen in der Regel die Verkäufer beweisen, dass die Sache beim Erwerb mangelfrei war. "Bisher galt die Vermutung, dass der Mangel schon vorhanden war,...