Kommentar von Florian Haun
Wenn Hoteliers im Landhaus weinen
Das Land Tirol will die Online-VermieterInnen per Gesetzesänderung an die Kandare nehmen, denn ab März braucht es eine Baubewilligung des Bürgermeisters. Ausgenommen von dieser Baubewilligung sind Vermieter, die selbst im Haus leben und nicht mehr als drei Wohnungen oder zwölf Betten online anbieten. Auf wessen Druck diese Gesetzesänderung entstand, ist nicht allzu schwer herauszufinden. Die Hotellerie fühlt sich, teils zu Recht, z.B. gegenüber Airbnb sowohl steuerlich als auch gewerberechtlich...