Stadtgemeinde Hallein
Keine rechtliche Handhabe gegen zu viel bezahlte Entschädigungen
Im Gesetz ist festgelegt, dass Vizebürgermeister und Stadträte eine Entschädigung erhalten, deren Höhe sich am Bürgermeistergehalt sowie an der Größe der Gemeinde orientiert. In Hallein bekommen die 1. Vizebürgermeisterin 22 Prozent, die 2. Vizebürgermeisterin 18 Prozent und die restlichen Prozent teilen sich die Stadträtinnen und Stadträte. In Summe darf die jährliche Summe nicht das Bürgermeistergehalt von 8576 Euro überschreiten. HALLEIN. Wie berichtet, wurde 2021 mit den Stimmen der SPÖ,...