Voraussetzungen für den Erwerb einer geförderten Mietwohnung
Um eine geförderte Mietwohnung zu beziehen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleich gestellte Personen bzw. Aufenthalt in Österreich länger als fünf Jahre mit aufrechter Arbeitsbewilligung. Einkommensobergrenze (Jahresnettoeinkommen): eine Person: 34.000 Euro; zwei Personen: 51.000 Euro; für jede weitere Person kommen 4.500 Euro dazu. Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden.