Verkehrsberuhigung:
30er-Zone in Bad Vöslau wird ausgeweitet
BAD VÖSLAU. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit empfiehlt für das Ortsgebiet eine möglichst flächendeckende 30 km/h-Zone gemäß Paragraf 43/1 der Straßenverkehrsordnung. Davon betroffen sind beispielsweise die Gassen- und Straßenzüge hinter dem Gymnasium Gainfarn oder das Wohngebiet rund um die Veilchengasse. Ausgenommen sind so genannte Straßen im Vorbehaltsnetz, wo "beschleunigter Verkehr" stattfinden soll wie Gerichtsweg, Tattendorferstraße oder Bahnstraße. Bauliche Maßnahmen erscheinen...