Verkehrsberuhigung:
30er-Zone in Bad Vöslau wird ausgeweitet
BAD VÖSLAU. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit empfiehlt für das Ortsgebiet eine möglichst flächendeckende 30 km/h-Zone gemäß Paragraf 43/1 der Straßenverkehrsordnung.
Davon betroffen sind beispielsweise die Gassen- und Straßenzüge hinter dem Gymnasium Gainfarn oder das Wohngebiet rund um die Veilchengasse. Ausgenommen sind so genannte Straßen im Vorbehaltsnetz, wo "beschleunigter Verkehr" stattfinden soll wie Gerichtsweg, Tattendorferstraße oder Bahnstraße. Bauliche Maßnahmen erscheinen laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit als nicht notwendig.
Im Gemeinderat am 21. März wurde beschlossen, das Konzept umzusetzen und für die neuen 30er-Zonen entsprechende Verkehrszeichen zu montieren. Die Kosten dafür (inklusive kleinerer Gehsteigbelagserneuerungen) liegen bei 124.500 Euro. Der Betrag inkludiert außerdem eine weitere Konzeptbeauftragung zur Überwachung der diversen Tempolimits im ganzen Ort.
Beschlossen wurde das Konzept mit den Stimmen der Liste Flammer, der ÖVP, der NEOS. Die SPÖ und zwei Flammer-Mandatare enthielten sich, die FPÖ stimmte dagegen. Deren Gemeinderat Peter Gerstner hält "ein fast flächendeckendes 30er-Limit in Bad Vöslau für unnötig."
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