Flüchtlingsfamilie Hagoyan darf vorerst in Bad Ischl bleiben
Asylgerichtshof erkennt Beschwerde der Familie aufschiebende Wirkung zu – Abschiebung derzeit nicht möglich. BAD ISCHL. „Dieser Spruch des Asylgerichtshofes ist für die Familie Hagoyan aber auch für alle UnterstützerInnen der Familie sehr ermutigend. Er zeigt, dass die Einwände und Argumente gegen die Abschiebung berechtigt sind. Es ist ein wichtiger Zwischenerfolg aber jetzt geht es darum, der so gut integrierten Familie wirklich ein gesichertes Bleiben in Österreich zu ermöglichen“. Erfreut...