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Notar-Tipp: Das Haus bereits zu Lebzeiten übertragen
Wenn Sie Ihr Haus bereits zu Lebzeiten übertragen wollen, können Sie Rechte für sich absichern. In einem sogenannten Übergabsvertrag wird zunächst das Eigentumsrecht am Haus (und allfälliger weiterer Grundstücke) auf Ihren Sohn übertragen, sodass dieser schon zu Lebzeiten als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Wenn Sie die Liegenschaft weiterhin bewohnen möchten, ist in diesem Vertrag ein lebenslanges Wohnungsgebrauchsrecht zu Ihren Gunsten zu vereinbaren. Sollte Ihr Sohn schon...