Corona Virus
Regeln zu Bräuchen und Aktivitäten rund um Weihnachten
Das sind die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der 6. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung zu Bräuchen und Aktivitäten rund um Weihnachten. KÄRNTEN. Am „Tag der Unschuldigen Kinder“, dem 28. Dezember, darf heuer wieder von Haus zu Haus gezogen werden, um mit Zweigenschlägen Glück zu wünschen – Achtung: für Personen ab zwölf Jahren gilt beim „Schappen“ aber eine 2G-Nachweispflicht. „Bitte seid beim Schappen besonders vorsichtig. Achtet auf die eigene Gesundheit und auf die der besuchten Personen“,...