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Mietrecht: Wer bezahlt die defekte Heiztherme?
Wissen ist Trumpf – wertvolle Tipps für VerbraucherInnen aus dem Konsumentenschutz Mit 1. Jänner 2015 wurde gesetzlich festgelegt, dass der Vermieter den Austausch oder die Reparatur einer defekten Wärmeversorgungsanlage (Therme, Boiler etc.) zu übernehmen hat. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt für alle Wohnungen im Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) sowie des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Außerdem gilt die Regelung auch für bereits vor dem 1. Jänner 2015...