Der Heurigenteller beim Buschenschank
Gschmackiges, wenn's "ausg'steckt is'!" Sehr beliebt sind hierzulande die Buschenschenken (Wein) bzw. Mostschank-/Heurigen (Most). Bei einem Buschenschank darf der Landwirt (Winzer) seine Erzeugnisse und auch kalte Speisen ausschenken bzw. servieren. Sichtbares Zeichen, dass ein Buschenschank geöffnet hat ("ausg’steckt is’!"), bildet der Buschen (ein geschmücktes Büschel von Zweigen) vorm Haus oder Keller. Der Buschenschank ist bei der Gemeinde zu melden und darf höchstens drei Monate...