Hochwasser

Beiträge zum Thema Hochwasser

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Hochwasser im Bezirk Leibnitz

Der Bezirk Leibnitz hat mit Hochwasser zu kämpfen. Hier aktuelle Bilder von der Sulm, die längst aus ihren Ufern getreten ist. Mehr Bilder aus dem Sulmtal

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  • Eva Heinrich-Sinemus
Von der Flut erfasste Kürbisse im Raum Preding/Wettmannstätten. | Foto: LK
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Die Schäden in der Landwirtschaft sind verheerend

Zwölf Millionen Euro Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen. Hilfe aus Katastrophenfonds dringend notwendig. Nach dem Wochenende zeichnen sich jetzt die verheerenden Schäden ab, die das Hochwasser angerichtet hat. Kürbis, Mais, Chinakohl und Freiland-Salate sind stark geschädigt. Die massiven Niederschläge in den vergangenen Wochen und der Starkregen der vergangenen Tage haben in der Landwirtschaft Schäden in Millionenhöhe angerichtet. Besonders betroffen sind die Bezirke Leibnitz,...

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  • Waltraud Fischer
Stadtpark
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Hochwasser im Raum Leibnitz

Die anhaltenden Regenfälle haben nun auch den Raum Leibnitz in Mitleidenschaft gezogen. Zahlreiche Überflutungen durch Sulm und Laßnitz führen zu Behinderungen. Sogar der sonst gemächlich dahin fließende Ledererbach wurde zu einem reißenden Fluss, der das gesamte Gebiet um den Stadtpark und die Freizeitanlage überflutete. Am Sonntag Vormittag konnten wenigstens einige Brücken freigegeben werden, damit Seggauberg und Frauenberg wieder auf der Strasse erreichbar waren. Wo: Leibnitz, Leibnitz auf...

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  • Dieter Filipp
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Hochwasser im Bezirk Leibnitz

Fotos Karl Lindinger Ein trauriges Bild nach den starken Regenfällen bot sich besonders am Sonntag im Bezirk Leibnitz. Viele Äcker waren überschwemmt, und die Flüsse traten über die Ufer. Straßen mussten aufgrund starker Wassermengen stundenlang gesperrt werden. Feuerwehr und Bevölkerung standen im Dauereinsatz.

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  • Brigitte Gady

Hochwasser ist kein Entlassungsgrund

Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die Arbeitnehmer vor arbeitsrechtliche Fragen. Wenn Sie wegen Hochwasser nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor, der das zu spät Kommen bzw. Fernbleiben rechtfertigt. Jedoch nur dann, wenn alles Zumutbare unternommen wurde, um trotzdem oder überhaupt zur Arbeit zu kommen. Dem Arbeitgeber muss umgehend gemeldet werden (z.B. telefonisch), dass Sie nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen...

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  • Waltraud Fischer

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