Immobilienerstragsteuer und "Herstellerbefreiung"
Bei der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) handelt es sich um eine 2012 neu eingeführte Art von Spekulationssteuer, die grundsätzlich beim Verkauf von Liegenschaftsvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke, Häuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen) anfällt. Obwohl es diese Steuer erst seit sechs Jahren gibt, wurde sie bereits erhöht. Und sie ist eine „rückwirkende“ Steuer, was aus Gründen der Rechtssicherheit bedenklich ist, findet der Korneuburger Notar Wolfgang Bäuml. "Davor war es so, dass...