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Immobilienertragssteuer verfassungswidrig? Handlungsbedarf für Betroffene!

„Der Haus- und Grundbesitzerverein hat bereits mehrfach auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen“, sagt der Vereins-Obmann Rudolf-Anton Preyer. „Endlich bekommen wir Unterstützung durch das Bundesfinanzgericht.“ Seit dem 1.4.2012 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung privater Grundstücke der Immobilienertragsteuer (in der Regel 25%). Bei dieser Neueinführung hat man ein Abzugsverbot von Werbungskosten gleich mitbeschlossen, da man der irrigen Meinung war und ist, dass die Immobilienertragsteuer...

  • Hollabrunn
  • Rudolf-Anton PREYER

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