Das Horten von Bauland soll ab 2022 der Vergangenheit angehören
Landesregierung präsentierte Eckpunkte der neuen Raumordnung. Wer nicht baut, zahlt Infrastrukturabgabe oder darf Antrag auf Rückwidmung stellen; Neue Handelsgroßbetriebe nur mehr in Ortskernen; Zweitwohnsitze sollen mit Generationenwechsel auf den Markt gebracht werden. Von ihrem neuen Raumordnungsgesetz – das mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten soll – verspricht sich die Salzburger Landesregierung eine Mobilisierung von bisher gehortetem Bauland. Damit sollen auch die Preise für's Bauland...