Landesverwaltungsgericht
Jäger aus Urfahr-Umgebung für das Halten von Lockvögeln bestraft
Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung verhängte über einen Jäger eine Geldstrafe von 500 Euro, weil von ihm lebende Rabenkrähen als Lockvögel in einer „nordischen Krähenfalle“ gehalten wurden. Eine Beschwerde des Jägers beim Landesverwaltungsgericht wurde zurückgewiesen, die Geldstrafe aber reduziert. URFAHR-UMGEBUNG. Der Jäger argumentierte, dass das Betreiben einer nordischen Krähenfalle und die Verwendung lebender Lockkrähen außerhalb deren Schutzzeiten zulässig sei. Er berief sich auf...