St. Pölten: Die Landeshauptstadt ist "barrierenbefreit"
Gemeinsam mit dem Rollstuhlfahrer Josef Schoisengeyer wurden die öffentlichen Gebäude getestet. ST. PÖLTEN. Ab Anfang 2016 darf es laut Behinderten-Gleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung von körperlich beeinträchtigten Personen mehr geben. Das bedeutet zum Teil umfangreiche Umbauten. Denn im schlimmsten Fall können von den Betroffenen Schadenersatzforderungen gestellt werden. BEZIRKSBLÄTTER-Test Wir haben uns deshalb mit dem Rollstuhlfahrer Josef...