Kärntner Notare fit für neues Landesverwaltungsgericht
Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt schnellere, einheitlichere Verfahren. Mit 1. Jänner 2014 ist die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft getreten. „Diese Reform ist das größte Rechtsschutzprojekt der jüngeren Verfassungsgeschichte und bringt einen grundsätzlichen Systemwechsel mit sich. Verwaltungsverfahren, bei denen die Kärntner Notare ihre Klienten betreuen, werden dadurch beschleunigt und transparenter“, stellt Erfried Bäck, Präsident der Notariatskammer Kärnten,...