Erhöhung der Kest auf 27,5 Prozent
Der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen insbesondere folgende im Inland ausbezahlte Kapitalerträge: Zinserträge aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren, Gewinnanteile aus Aktien und GmbH-Anteilen, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Derivaten. Der Steuersatz von 25 Prozent kommt nur mehr für Kapitalerträge aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten zur Anwendung. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen wird der...