Wie erlernen Fotografen ihr Handwerk
Berufsfotografen unterliegen laut Wirtschaftskammer seit 27. Dezember 2013 dem freien Gewerbe. Somit ist kein Befähigungsnachweis für die Ausübung des Berufes mehr erforderlich. Sowohl die Berufsfotografen-Verordnung sowie die Berufsfotograf-Meisterprüfungsordnung haben mit diesem Datum die Rechtsgrundlage verloren. Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der örtlichen Bezirkshauptmannschaft oder im Magistrat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebsstandort. Interessierte können ihre...