Krähenabschuss

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Foto: panthermedia_net/wernerimages

Änderung der Artenschutzverordnung: 23.000 Rabenkrähen und 2.500 Elstern zum Abschuss

Bisher musste für die Entnahme von Rabenkrähen und Elstern eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Die Änderung der Artenschutzverordnung erlaubt nun den Abschuss bzw. Fang von 23.000 Rabenkrähen und 2.500 Elstern für genau definierte Zeiträume. Die Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung die Änderung der Oö. Artenschutzverordnung beschlossen. „Aufgrund der von den Vögeln verursachten Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen bzw Einrichtungen und zum Schutz von Niederwildarten,...

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  • Online-Redaktion Oberösterreich

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