Änderung der Artenschutzverordnung: 23.000 Rabenkrähen und 2.500 Elstern zum Abschuss
Bisher musste für die Entnahme von Rabenkrähen und Elstern eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Die Änderung der Artenschutzverordnung erlaubt nun den Abschuss bzw. Fang von 23.000 Rabenkrähen und 2.500 Elstern für genau definierte Zeiträume.
Die Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung die Änderung der Oö. Artenschutzverordnung beschlossen. „Aufgrund der von den Vögeln verursachten Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen bzw Einrichtungen und zum Schutz von Niederwildarten, wie Hase, Fasan, Rebhuhn und Raufußhuhnarten, können bereits seit 2007 Ausnahmebewilligungen zur Entnahme von Rabenkrähen und Elstern erlangt werden. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie und der Verwaltungsvereinfachung ist es in Zukunft nicht mehr erforderlich, eine solche Bewilligung zu beantragen", so Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner als für Naturschutz zuständiges Mitglied der Oberösterreichischen Landesregierung.
Rabenkrähen und Elstern zählen zu den geschützten Tieren im Sinne der Oö. Artenschutzverordnung, weshalb für deren Entnahme bislang eine Ausnahmebewilligung erforderlich war. Die Bewilligung musste vom Bezirksjägermeister beantragt werden und wurde von der Bezirksverwaltungsbehörde erteilt. Bewilligungsvoraussetzungen waren neben dem Vorliegen eines Ausnahmegrundes die Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustandes der Arten und der Umstand, dass es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt. „Die bislang durchgeführten Bestandserhebungen hinsichtlich Rabenkrähen und Elstern belegen eindeutig den günstigen Erhaltungszustand, weshalb es mir ein Anliegen ist, Vereinfachungen vorzusehen. Die zeitliche Befristung der Verordnung soll sicherstellen, dass die Auswirkungen der Einschränkung der Schutzbestimmungen für beide Vogelarten beobachtet werden. Nötigenfalls sind entsprechende Reaktionen zu setzen", so Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner.
Die neue Verordnung erlaubt für genau definierte Zeiträume die Entnahme von 23.000 Rabenkrähen und 2.500 Elstern außerhalb von Naturschutzgebieten, des Gebietes des Nationalparks und von Vogelschutzgebieten. Die Entnahme kann durch Abschuss, Beizjagd oder mittels Verwendung der nordischen Krähenfalle bzw. des kleinen Elsternfanges erfolgen. „Um bestmöglich zu gewährleisten, dass nur Rabenkrähen und Elstern gefangen werden, enthält die Verordnung konkrete Anforderungen hinsichtlich der Fangfallen. Zudem müssen diese täglich kontrolliert werden", so Haimbuchner.
Zahlreiche Tierschutzorganisationen und Personen haben sich im Vorfeld gegen die neue Verordnung ausgesprochen. "Es ist mir daher wichtig, darauf hinzuweisen, dass ich mich mit den vorgebrachten Bedenken und Argumenten ausreichend auseinandergesetzt habe, doch möchte ich in diesem Zusammenhang klarstellen, dass ich als Naturschutzreferent einerseits für die Aufrechterhaltung der Arten Rabenkrähe und Elster zu sorgen habe, andererseits einen Naturschutz mit Augenmaß und Vernunft betreibe, der auch die Niederwildarten wie etwa Hase, Fasan, Rebhuhn und Auerwild berücksichtigt“, so Haimbuchner.
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