Verfassungsgerichtshof bestätigt
Zinsen können zurückgefordert werden
Jetzt ist es fix: Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer können angelastete Zinsen während der gesetzlichen COVID-19-Kreditstundungen zurückfordern. STEIERMARK. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der Coronapandemie in der Zeit von April 2020 bis einschließlich Jänner 2021 Einkommensausfälle hatten - zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder durch Kurzarbeit - und die Bezahlung bestehender Kredite nicht mehr zumutbar war, mussten Banken die Fälligkeit der Kreditraten...