KSchL_Bgld

Beiträge zum Thema KSchL_Bgld

Anzeige
Betriebskostenabrechnungen können bis zu drei Jahre rückwirkend überprüft und eventuelle Beträge rückgefordert werden. | Foto: fotolia/GinaSanders

Betriebskostenabrechnung des Vermieters

Wissen ist Trumpf – wertvolle Tipps für VerbraucherInnen aus dem Konsumentenschutz Bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres muss vom Vermieter eine verständliche und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Je nachdem, welches Gesetz auf den Mietvertrag zur Anwendung kommt, können nur bestimmte Positionen auf den Mieter überwälzt werden. Betriebskosten des Mieters Gemäß dem Mietrechtsgesetz gelten als Betriebskosten die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für •Wassergebühren,...

  • Bgld
  • Eisenstadt
  • Hannes Gsellmann

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.