Kurzparkzone

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Nach den Corona-bedingten Lockerungen beim Parken gilt ab 18. Mai in Kurzparkzonen und Parkstraßen in der Landeshauptstadt wieder die Gebührenpflicht. | Foto: Stadtpresse

Parken
Ab 18. Mai ist Parken wieder gebührenpflichtig

Parken in Klagenfurt: Ab Montag gilt Gebührenpflicht in Kurzparkzonen und Parkstraßen wieder.  KLAGENFURT. Ab Montag, 18. Mai tritt in Kurzparkzonen und Parkstraßen wieder die Gebührenpflicht in Kraft – es müssen Parkscheine gelöst werden. Die Tarife bleiben unverändert. 50 Cent für 30 Minuten Parken und drei Stunden maximale Parkdauer. In Parkstraßen sind vier Euro pro Tag zu bezahlen. Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr....

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  • Sabrina Strutzmann

Die neuen Parkzonen-Regelungen in Klagenfurt

In den entsprechend gekennzeichneten Kurzparkzonen innerhalb und außerhalb der Ringe ist das Parken gebührenpflichtig. Das sind die genauen Regelungen. Maximale Parkzeit: 3 Stunden Gebührenpflichtige Zeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr Gebührenfreie Zeiten: Montag bis Freitag, 18.00 bis 8 Uhr, Samstag ab 12 Uhr, Sonn- und Feiertags ganztägig Innerhalb der Ringe Parkgebühren: 0,60 Euro für jede 1/2 Stunde Parkscheine sind in den Innenstadt-Trafiken und bei Automaten...

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  • Vanessa Pichler

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