Radar- und Laserblocker sind strikt verboten
Polizei sagt den technischen Hilfsmitteln gegen Radarstrafen den Kampf an
TIROL. Die Polizei stellte zuletzt 11 illegale Laserblocker sicher. Seit 2017 dürfen aufgrund einer neuen Bestimmung im Kraftfahrgesetz Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können (dazu zählen beispielsweise Radar- oder Laserblocker), weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden. Verantwortlich sind sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer.Wer gegen diese Bestimmung...