Rechte und Pflichten in der Lehre
Unter 18-Jährige dürfen täglich maximal acht Stunden arbeiten OÖ. Den Beginn eines Lehrverhältnisses besiegelt der Lehrvertrag. Dieser muss schriftlich abgeschlossen und vom Lehrberechtigten sowie vom Lehrling unterschrieben werden. Bei minderjährigen Lehrlingen müssen zusätzlich auch die Erziehungsberechtigten unterzeichnen. Der Lehrbetrieb muss den Lehrling bei der Gebietskrankenkasse und in der Berufsschule anmelden. Jeder Lehrling hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Ausbildung. "Das...