„Vereine gehören entlastet!“
Gewinnbringende Veranstaltungen müssen laut Gesetz von den Gemeinden besteuert werden. BEZIRK (stock). Wie berichtet, hat die Gemeinde Kirchschlag 2012 erstmals für den Pfarrfasching eine Lustbarkeitsabgabe eingehoben. Die Forderung stieß bei so manchem Verein auf Unverständnis – gerade im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit. „Über das Gesetz grundsätzlich kann man sicherlich diskutieren. Ich denke aber, dass auch wir ein geltendes Gesetz mit Bedachtsamkeit erfüllen müssen“, betont die...