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Auch für Ausgetretene ist ab sofort ein Begräbnis mit Pfarrer möglich. | Foto: Archiv

Ausgetretene können kirchlich begraben werden!

BEZIRK (fh). Ausgetretene können kirchlich begraben werden, wenn die Angehörigen darum ersuchen und es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Das geht aus den neuen "Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind" hervor. Sie sind im aktuellen Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht und enthalten Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers im Einzelfall.

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