Markus Kaspar

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„Neue Testamente nach den alten Formvorschriften sind ab 1. Jänner 2017 ungültig“, betont Notar Markus Kaspar. | Foto: MEV
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Neues Erbrecht: Vorsicht vor ungültigen Testamenten

Seit 1. Jänner 2017 gelten in Österreich neue Regelungen im Erbrecht. Die Reform bringt grundlegende Änderungen bei zahlreichen erbrechtlichen Bestimmungen. ÖSTERREICH. Die Österreicher besitzen ein Vermögen von rund 1,3 Billionen Euro. Jedes Jahr werden hierzulande etwa 17 Milliarden Euro reines Geldvermögen vererbt. Seit 1. Jänner gilt ein neues Erbrecht. "Wer die neuen Formvorschriften missachtet, riskiert die Ungültigkeit des letzten Willens", sagt der Wiener Notar, Markus Kaspar. Drei...

  • Linda Osusky

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