Bauen & Wohnen
Die Kaution als Absicherung des Vermieters
Beim Abschluss eines Mietvertrages ist in der Regel eine Kaution zu bezahlen. Sie dient dem Vermieter als Pfand für mögliche Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Bei Auszug des Mieters können aber auch Teile der Kaution einbehalten werden. Und ist der Mieter nicht zufrieden mit der Abrechnung hat er zwei Optionen. SALZBURG. Schadenersatzforderungen, wie zum Beispiel ein kaputtes Fenster oder Geländerschäden, die beim Auszug aufgetreten sind oder Mietzinsrückstände sind Beispiele,...