Bei Festln die Mitarbeiter anmelden
Zelt- und andere Feste haben im Sommer Hochsaison. Die Gebietskrankenkasse empfiehlt veranstaltenden Vereinen die rechtzeitige Anmeldung aller bezahlten Helfer – auch wenn sie Mitglieder sind. Laut Gesetz unterliegen nämlich auch sie der Pflichtversicherung. Vereinsmitglieder, die ehrenamtlich mithelfen, müssen hingegen nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden.