Mitarbeiter anmelden

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Bei Festln die Mitarbeiter anmelden

Zelt- und andere Feste haben im Sommer Hochsaison. Die Gebietskrankenkasse empfiehlt veranstaltenden Vereinen die rechtzeitige Anmeldung aller bezahlten Helfer – auch wenn sie Mitglieder sind. Laut Gesetz unterliegen nämlich auch sie der Pflichtversicherung. Vereinsmitglieder, die ehrenamtlich mithelfen, müssen hingegen nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden.

  • Freistadt
  • Elisabeth Hostinar

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