Bei Festln die Mitarbeiter anmelden
Zelt- und andere Feste haben im Sommer Hochsaison. Die Gebietskrankenkasse empfiehlt veranstaltenden Vereinen die rechtzeitige Anmeldung aller bezahlten Helfer –
auch wenn sie Mitglieder sind. Laut Gesetz unterliegen nämlich auch sie der
Pflichtversicherung. Vereinsmitglieder, die ehrenamtlich mithelfen, müssen
hingegen nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden.
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