Miteigentum

Beiträge zum Thema Miteigentum

Miteigentum und Wohnungseigentum

Unter Wohnungseigentum versteht man eine besondere Form von Miteigentum. Normales, im juristischen Fachjargon auch „schlichtes“ Miteigentum genannt, heißt, dass eine Sache mehreren Personen gemeinsam gehört. In unserer Rechtsordnung gilt der Grundsatz des „ideellen“ Miteigentums. Das bedeutet, dass die ganze Sache, jeder Teil davon, jeder Quadrat- und Kubikzentimeter allen Miteigentümern gemeinsam gehört. Gehört zwei Personen ein Auto, so gehört nicht dem einen der vordere Teil und dem anderen...

  • Korneuburg
  • Sandra Schütz

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