20 statt 18 Jahre nach Mord an Tanzschulbesitzerin
GMUNDEN, WIEN. Am 22. Juli wurde am Obersten Gerichtshof Wien in einer öffentlichen Verhandlung der Mord an einer Gmundner Tanzschulbesitzerin wieder verhandelt. Der Angeklagte Helmut S. sowie die Staatsanwaltschaft haben eine Nichtigkeitsbeschwerde am OGH eingebracht. Urteil des Landesgerichts Wels Mit dem Urteil des Landesgerichts Wels als Geschworenengericht vom 2. Juli 2014 wurde der Angeklagte Helmut S. der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB und des Mordes (durch...