OGH verhandelt Mord an Tanzschulbesitzerin
GMUNDEN, WIEN. Am Mittwoch, 22. Juli, findet am OGH Wien der Gerichtstag in der Strafsache gegen H.S. statt. Der Angeklagte ist mit Urteil des Landesgerichts Wels als Geschworenengericht vom 2. Juli 2014 der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB und des Mordes – durch Unterlassung – nach §§ 2, 15, 75 StGB schuldig erkannt worden. Demnach hat er in der Nacht zum 7. Juli 2013 in Gmunden eine Tanzschulbesitzerin mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und danach dadurch zu töten versucht, dass er es unterließ, ihr die zur Abwendung des Todes erforderliche und geeignete ärztliche Hilfe zukommen zu lassen. Gegen dieses Urteil wenden sich Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft.
Der Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung der Sache beginnt am 22. Juli um 10 Uhr im Justizpalast in Wien, Saal C, zweites Obergeschoss.
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