NÖGKK: Mit der e-card in den Urlaub
Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card und gehört bei den meisten Urlauben unbedingt ins Urlaubsgepäck – die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Hier ein kurzer Überblick, wo die EKVK gilt bzw. wann andere Maßnahmen für einen Krankenversicherungsschutz nötig sind: Wo gilt die EKVK: In den 27 bestehenden EU-Staaten sowie ab 1. Juli 2013 auch im neuen Mitgliedsland Kroatien, weiters in der Schweiz, in Liechtenstein, Island, Norwegen und Mazedonien. Wie funktioniert die EKVK:...