Nachzahlung

Beiträge zum Thema Nachzahlung

Wer durch die Coronakrise derartige Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni 2020 verzeichnen musste und seine Wohnungsmiete nicht zahlen konnte, kann Rückstände nunmehr bis 31. März 2021 begleichen (statt bis Ende 2020).  | Foto: Pixabay/Mediamodifier (Symbolbild)

AK Tirol informiert
Rückzahlungsfrist auf Ende März 2021 verlängert

TIROL. Nicht wenige Menschen haben durch die Coronakrise mit Einkommensverlusten zu kämpfen und kamen mit ihren Mieten unverschuldet in Verzug. Um Betroffene zu entlasten, beschloss die Bundesregierung die Rückzahlungsfrist für Corona-verschuldete Mietrückstände aus dem Frühjahr zu verlängern.  Rückzahlungsfrist bis Ende März 2021 verlängertWer durch die Coronakrise derartige Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni 2020 verzeichnen musste und seine Wohnungsmiete nicht zahlen konnte,...

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