AK Tirol informiert
Rückzahlungsfrist auf Ende März 2021 verlängert

TIROL. Nicht wenige Menschen haben durch die Coronakrise mit Einkommensverlusten zu kämpfen und kamen mit ihren Mieten unverschuldet in Verzug. Um Betroffene zu entlasten, beschloss die Bundesregierung die Rückzahlungsfrist für Corona-verschuldete Mietrückstände aus dem Frühjahr zu verlängern. 

Rückzahlungsfrist bis Ende März 2021 verlängert

Wer durch die Coronakrise derartige Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni 2020 verzeichnen musste und seine Wohnungsmiete nicht zahlen konnte, kann Rückstände nunmehr bis 31. März 2021 begleichen (statt bis Ende 2020).
Das hat auch zur Folge, dass Mietzinsrückstände aus dem heurigen Frühjahr bis 30. Juni 2022 nicht zum Verlust der Mietwohnung führen dürfen.
Räumungsexekutionen können auf Antrag der Mieterinnen und Mieter weiterhin erleichtert aufgeschoben werden. Solche Anträge sind bis 30. Juni 2021 möglich.

AK fordert Stundung

Die Arbeiterkammer Tirol begrüßt die Verlängerung der Rückzahlungsfrist jedoch betont Arbeiterkammer Präsident Zangerl:

„Den Betroffenen [wäre] angesichts der durch Corona auch im Frühjahr 2021 angespannten Lage wohl besser damit geholfen, wenn ihnen statt einer Fristverlängerung bis Ende März 2021 eine zinsfreie Stundungsmöglichkeit für Mietrückstände bis Juni 2021ermöglicht würde."

Denn mit einer Fristverlängerung würden die Mietrückstände nur nach hinten verschoben, mahnt die AK Tirol, die auch noch auf die 4 Prozent Verzugszinsen hinweist, die dazu kommen. 

Effizienter wäre für den AK Präsidenten ohnedies eine Anhebung des Arbeitslosengeldes – zumindest während der Corona-Krise.

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